AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und andmore AG, es sei denn, die Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen ist durch Gesetze, Bestimmungen oder schriftliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder begrenzt. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen.
1. Begriffsbestimmungen und Auslegung
1.1 In den vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Vertrag ist der Vertrag zwischen dem Kunden und andmore AG in Bezug auf Bestellung, Verkauf, Kauf und Lieferung des Produkts durch andmore in Verbindung mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Artikel ist ein Artikel aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Kunde ist jede (natürliche oder juristische) Person, der andmore ein Angebot im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags unterbreitet oder unterbreitet hat, und/oder jede (natürliche oder juristische) Person, mit der andmore einen Vertrag schliesst oder geschlossen hat.
Vertragsparteien sind der Kunde und andmore.
Vertragspartei ist entweder der Kunde oder andmore.
Produkt ist jedes Produkt und/oder Zubehör, das von andmore zum Kauf angeboten wird.
Werbekunde ist ein Kunde, der die Produkte auf dem Werbemarkt an ein Unternehmen, eine Vereinigung oder eine Organisation verkauft, die die Produkte wiederum im Rahmen von Werbeaktionen, Kundenbindungsprogrammen, als Preise oder Anerkennungen kostenlos weggeben.
Einzelhandelskunde ist ein Kunde, der die Produkte direkt oder indirekt an Verbraucher verkauft.
Geschäftsbedingungen sind die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. andmore hat den Sitz in Bremgarten (Schweiz) mit der Anschrift Oberebenestrasse 61, 5620 Bremgarten.
1.2 Die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffsbestimmungen und Begriffe haben, wenn sie durch den Kontext nicht ausdrücklich anders definiert sind, die Bedeutung im Sinne von Artikel 1.1.
1.3 Wörter in der Einzahl umfassen die Bedeutung in der Mehrzahl, und Wörter in der Mehrzahl umfassen die Bedeutung in der Einzahl. Die Verwendung eines grammatischen Geschlechts umfasst die anderen grammatischen Geschlechter.
1.4 Überschriften dienen lediglich der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
2. Angebote
Sämtliche Angebote und anderen Äusserungen von andmore sind hinsichtlich Preisen, Lieferzeiten und Verfügbarkeiten unverbindlich und dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung bei andmore.
3. Verträge
3.1 Verträge sind für andmore nur dann bindend auch wenn sie im Namen von andmore durch Vermittler (Handelsvertreter) abgeschlossen worden sind , nachdem sie von andmore schriftlich bestätigt wurden.
3.2 Die Annahme eines Angebots, die Bestellung eines Produkts oder der Einkauf eines Produkts beinhaltet, dass die Kunden die Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen akzeptieren.
3.3 Sämtliche Hinweise von andmore auf Gewicht, Abmessung und andere (technische) Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, andmore kann aber nicht garantieren, dass es nicht gewisse Abweichungen von diesen Angaben geben kann. Fehler, wie etwa Tipp- oder Druckfehler, technische oder Farbabweichungen bzw. Preisanpassungen sind für andmore nicht bindend.
3.4 andmore hat das Recht, zur Erfüllung des Vertrags Dritte anzuweisen.
4. Preise und Bezahlung
4.1 Sämtliche von andmore genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.), anderer gesetzlich auferlegter Abgaben (wenn zutreffend) sowie Versand- und anderer Kosten, die andmore im Zusammenhang mit dem Vertrag entstanden sind und die dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt werden können, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in allen Fällen in Schweizer Franken, und der Kunde hat sämtliche Zahlungen in Schweizer Franken zu leisten. Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. Bei Abweichungen zwischen den Preisen in gedruckten Katalogen von andmore und den im Online-Katalog (Webshop) von andmore angezeigten Preisen, gelten die im Online-Katalog angezeigten Preise vorrangig.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, andmore eine zutreffende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übermitteln. Wenn der Kunde andmore keine zutreffende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übermittelt, haftet er für die Schäden, die andmore daraus entstehen. In jedem Fall behält sich andmore das Recht vor, dem Kunden den geltenden Mehrwertsteuersatz für die dem Kunden gelieferten Produkte in Rechnung zu stellen.
4.3 Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von andmore durch den Kunden innerhalb von dreissig Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Sie sind andmore vorbehaltlos, ohne Rabatte, Abzüge, Skonti, Nachlässe oder Verzögerungen, aus welchem Grund auch immer, zu entrichten.
4.4 Wenn der Kunde mehr als eine natürliche und/oder juristische Person umfasst, haften diese Personen jeweils einzeln gesamtschuldnerisch in Bezug auf die Bezahlung des aufgrund des Vertrags fälligen Betrags.
4.5 Beanstandungen von Rechnungen von andmore sind andmore schriftlich innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum unter genauer Angabe der Gründe für die Beanstandung zu übermitteln. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung als zutreffend akzeptiert hat.
4.6 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber andmore innerhalb der Zahlungsfrist nicht nachkommt, befindet er sich von Rechts wegen in Zahlungsverzug. Im Zeitraum des Zahlungsverzugs hat der Kunde auf die fällige Gesamtsumme einen Strafzins von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats zu zahlen.
4.7 Bei (ausser-) gerichtlichem Inkasso hat der Kunde sowohl den eigentlichen Rechnungsbetrag und die Strafzinsen als auch die tatsächlichen Inkassokosten zu bezahlen, die andmore entstanden sind. Die (ausser-) gerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des eigentlichen Rechnungsbetrags.
5. Satz, Ausdruck oder andere Probeabzüge
5.1 andmore hat das Recht, grafisches Material, das der Kunde andmore zur Verfügung gestellt hat, aufzubewahren, zu speichern und zu nutzen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Satz, Ausdruck oder andere Probeabzüge, die andmore dem Kunden zur Verfügung stellt, gründlich auf Fehler und Mängel zu prüfen und seine Genehmigung oder Ablehnung andmore innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen zu übermitteln und dabei schriftlich möglichst genau Fehler und/oder Mängel anzugeben. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde dem Satz, Ausdruck oder anderen Probeabzug zugestimmt hat. andmore haftet nicht für Fehler und Mängel, die im bereits genehmigten Satz, Ausdruck oder anderen Probeabzug unbemerkt geblieben sind.
5.3 Nach Genehmigung von Satz, Ausdruck oder anderen Probeabzügen durch den Kunden wird der dem Produkt zugrunde liegende Entwurf bzw. auf dem Produkt erscheinende Entwurf nicht mehr verändert. Dennoch kann der Kunde nach Genehmigung um Änderungen ersuchen. In diesem Fall werden dem Kunden sämtliche Kosten in Rechnung gestellt, die im Zusammenhang mit den Änderungen entstehen.
5.4 Es ist nicht auszuschliessen, dass Satz, Ausdruck oder andere Probeabzüge auf der einen Seite und das gelieferte Produkt (bzw. dessen Gestaltung) auf der anderen Seite voneinander abweichen. Daraus kann der Kunde keinerlei Rechte ableiten.
6. Lieferung
6.1 Bei den gesamten von andmore genannten Zeiträumen und Fristen handelt es sich lediglich um angestrebte Termine. Sie sind für andmore nicht verbindlich und gelten in jedem Fall als blosse Richtwerte. Ein Überschreiten dieser Zeiträume und Fristen bedeutet nicht, dass sich andmore in Verzug befindet, und gibt dem Kunden damit weder das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, noch einen Anspruch auf Schadenersatz.
6.2 Zeiträume und Fristen für die Lieferung von Produkten, die für den Kunden anhand von dessen Entwürfen oder Vorgaben hergestellt oder verarbeitet wurden, werden nach Genehmigung von Satz, Ausdruck oder anderen Probeabzügen durch den Kunden im Sinne von Artikel 5.2 von andmore endgültig festgelegt. andmore ist nur dann in Verzug, wenn der Kunde eine schriftliche Mahnung übermittelt hat, die möglichst genau ist und in der andmore eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt wird.
6.3 Die Produkte werden am vereinbarten Lieferort verzollt geliefert, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit erfolgter Lieferung des Produkts trägt der Kunde das Risiko für sämtliche direkten und indirekten Schäden, die eventuell am Produkt oder wegen des Produkts auftreten, auch dann, wenn die Sendung frachtfrei verschickt wurde.
6.4 andmore hat das Recht auf Teillieferungen von Produkten. Daraus kann der Kunde keinerlei Rechte ableiten. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für jede Teillieferung.
6.5 andmore hat das Recht auf zusätzliche oder verringerte Lieferungen von Produkten bis zu einer Abweichung von 10 %. Daraus kann der Kunde keinerlei Rechte ableiten.
6.6 Der Kunde darf falsch gelieferte Produkte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von andmore an andmore zurückschicken. Dies erfolgt in jedem Fall unter folgenden Bedingungen: a. Die Produkte sind unbeschädigt, unbenutzt, nicht gekennzeichnet und befinden sich in der ungeöffneten Original-Verpackung. Und: b. Die Produkte entsprechen dem normalen Produktspektrum von andmore. Produkte, die für den Kunden anhand von dessen Entwürfen oder Vorgaben hergestellt oder verarbeitet wurden, können nicht zurückgeschickt werden, wenn dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.7 Wenn andmore nach eigenem Ermessen zur Einleitung von Rückrufaktionen Massnahmen ergreift oder mit seinen Lieferanten zusammenarbeitet, ist der Kunde im Einklang mit den von andmore vorgegebenen Verfahren zur Kooperation verpflichtet.
7. Inspektion und Reklamationen
7.1 Bei Abnahme oder Erhalt der Produkte ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zu prüfen und andmore unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Tagen nach Abnahme oder Erhalt des Produkts schriftlich über etwaige Mängel in Kenntnis zu setzen. Der Kunde darf mangelhafte Produkte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von andmore an andmore zurückschicken. Wenn andmore der Rücksendung der Produkte zustimmt, übermittelt andmore dem Kunden eine Rücksendenummer, die auf der Verpackung des Produkts deutlich sichtbar anzubringen ist.
7.2 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber andmore erlöschen in jedem Fall unwiderruflich: a. sobald die in Artikel 7.1 genannte Frist für Beschwerden überschritten ist; b. wenn der Kunde oder ein Dritter im Auftrag des Kunden die Produkte zerlegt, repariert oder anderweitig bearbeitet hat; c. wenn die Produkte in irgendeiner Weise von Dritten und nicht von andmore verarbeitet wurden; d. wenn der Kunde bei Untersuchungen im Zusammenhang mit den Beschwerden nicht kooperiert; e. wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft hat.
7.3 Sollte ein Mangel bestehen, für den andmore verantwortlich ist, hat andmore das Recht, sich zur weiteren Erfüllung nach eigenem Ermessen für Folgendes zu entscheiden: a. Beseitigung des Mangels; b. Lieferung eines Produkts ohne Mangel; c. Austausch des Produkts durch ein anderes Produkt der gleichen Art; oder d. Gutschrift des Kaufpreises für die mangelhaften Produkte.
7.4 In jedem Fall umfasst die Garantie nicht solche Mängel, die ganz oder teilweise auf folgende Ursachen zurückgehen: a. Betriebs- und Wartungsanweisungen für die Produkte wurden nicht berücksichtigt oder die Produkte wurden nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet; b. normaler Verschleiss und normale Abnutzung des Produkts; c. Reparaturen des Produkts durch den Kunden oder durch Dritte; d. die Anwendung behördlicher Vorschriften bezüglich der Eigenart und Qualität der Materialien der Produkte.
8. Garantien
Wenn nicht im Voraus konkret schriftlich vereinbart, bietet andmore für die Produkte keine Garantie.
9. Weiterverkauf von Produkten
9.1 Dem Kunden ist es untersagt, die Produkte auf Dritt-Plattformen wie „Bol.com“, „Fnac“, „La Redoute“, „Amazon“, „Cdiscount“, „PriceMinister“ und „eBay“ weiterzuverkaufen.
9.2 Dem Kunden ist es untersagt, die Produkte über „Live Shopping“ oder auf Rabattplattformen wie „Groupon“ weiterzuverkaufen.
9.3 Dem Einzelhandelskunden ist es untersagt, die Produkte direkt oder indirekt zu nicht-gewerblichen oder Nicht-Einzelhandelszwecken zu verkaufen, beispielsweise im Rahmen von Werbeaktionen, Kundenbindungsprogrammen, als Preise oder Anerkennungen, es sei denn es handelt sich um eine unaufgeforderte Bestellung.
10. Wahrung von Ansprüchen und Rechten
10.1 Alle an den Kunden gelieferten Produkte bleiben so lange Eigentum von andmore, bis sämtliche Beträge, die der Kunde aufgrund des Vertrags andmore schuldet, vollständig beglichen worden sind.
10.2 Rechte, einschliesslich Nutzungsrechten, werden dem Kunden unter der Bedingung gewährt, dass der Kunde allen ihm aus dem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen nachkommt.
10.3 Wenn Dritte etwaige Rechte an Produkten begründen oder durchsetzen wollen, die unter einem Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, hat der Kunde andmore unverzüglich entsprechend zu informieren.
10.4 Wenn andmore die Zahlungsfähigkeit des Kunden ernsthaft infrage stellt, hat andmore das Recht, die Lieferung von Produkten so lange auszusetzen, bis der Kunde eine Sicherheit für die Bezahlung erbracht hat. Der Kunde haftet für Schäden, die andmore durch die verzögerte Lieferung entstehen.
11. Rechte an geistigem Eigentum
Die Rechte an geistigem Eigentum, die im Vertrag begründet werden oder enthalten sind oder aus dem Vertrag oder in Verbindung mit diesem erwachsen, bleiben alleiniges Eigentum von andmore. Der Kunde bestreitet das Eigentum an solchen Rechten zu keinem Zeitpunkt während der Erfüllung des Vertrags oder danach. Sämtliche Informationen, die in den Rechten an geistigem Eigentum enthalten sind oder daraus erwachsen, sind Eigentum von andmore und werden Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dies wurde im Voraus von andmore konkret schriftlich bestätigt.
12. Änderungen des Vertrags
Abweichungen vom Vertrag erfolgen durch Dokumente, die von bevollmächtigten Vertretern von andmore ausgefertigt bzw. unterzeichnet werden.
13. Aufhebung und Beendigung des Vertrags
13.1 In Ausnahmefällen kann andmore nach eigenem Ermessen der Aufhebung des Vertrags zustimmen. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Aufhebung des Vertrags werden dem Kunden sämtliche Kosten gemeinsam mit Schadenersatz und Zinsen in Rechnung gestellt.
13.2 Der Kunde hat nur dann das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, wenn andmore die wesentlichen Verpflichtungen aufgrund des Vertrags zurechenbar nicht erfüllt hat. Dazu hat andmore in jedem Fall eine geeignete schriftliche Mahnung erhalten, die möglichst genau ist und in der andmore eine angemessene Frist eingeräumt wird, die Vertragsverletzung rückgängig zu machen.
13.3 andmore kann den Vertrag in folgenden Fällen durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung beenden: a. wenn dem Kunden Zahlungsaufschub gewährt wurde; b. wenn der Kunde Insolvenz angemeldet hat; oder c. wenn der Kunde für insolvent erklärt wurde.
13.4 andmore kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung beenden, wenn andmore Folgendes feststellt: a. eine behördliche, aufsichtsrechtliche oder berufsständische Einrichtung oder eine Einrichtung mit Rechtskraft hat ein neues Gesetz, eine Vorschrift, eine Bestimmung, eine Interpretation oder einen Beschluss eingeführt oder eine solche bestehende Vorgabe geändert, was dazu führen würde, dass die Erfüllung des Vertrags durch andmore oder eine andere Vertragspartei ungesetzlich wird oder im Widerspruch zu deren Unabhängigkeit oder standesrechtlichen Vorschriften steht, oder b. dass sich die Umstände so ändern, dass die Erfüllung des Vertrags durch andmore oder eine andere Vertragspartei rechtswidrig oder anderweitig ungesetzlich werden würde oder im Widerspruch zu standesrechtlichen Vorschriften stünde.
13.5 Wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts im Sinne von Artikel 14.2 bereits Leistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags erhalten hat, können diese Leistungen und die zugehörigen Zahlungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass andmore in Bezug auf diese Leistungen in Verzug ist. Beträge, die andmore bereits vor Vertragsrücktritt in Rechnung gestellt hat und für die der Kunde entsprechende Leistungen aufgrund des Vertrags erhalten hat, sind vorbehaltlich der Bestimmungen aus dem vorangegangenen Satz vollständig zu zahlen. Sie sind zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts sofort fällig.
13.6 Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sowie etwaigen Entschädigungen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags weiter.
14. Haftungsbeschränkung
14.1 Nichts im Vertrag schliesst folgende Haftung aus oder beschränkt sie: a. jedwede Haftung, die gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde und im Wesentlichen auf vorsätzliches Fehlverhalten oder einen vergleichbaren Fall grober Fahrlässigkeit von andmore zurückgeht; oder b. jedwede anderweitige Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, ausser im gesetzlich zulässigen Umfang.
14.2 Unbeschadet Artikel 15.3 stimmt der Kunde zu, dass die Gesamthaftung von andmore aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags oder aus anderem Grund auf den für den Wert (der Lieferung) im Rahmen des Vertrags festgelegten Betrag begrenzt ist (zuzüglich Mehrwertsteuer).
14.3 Die Haftung von andmore für Verluste infolge von Tod, Personenschaden oder Sachschaden an Artikeln überschreitet unter keinen Umständen das Doppelte des für den Vertrag festgelegten Betrags (zuzüglich Mehrwertsteuer).
14.4 In keinem Fall haftet andmore für Folgeschäden oder indirekte Verluste und Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Verluste wegen Betriebsunterbrechung.
15. Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für etwaige Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die direkt oder indirekt auf Umstände oder Ursachen zurückgehen, die die jeweilige Vertragspartei nach vernünftigem Ermessen nicht beeinflussen kann.
16. Übertragung von Rechten und Verpflichtungen
16.1 Der Kunde hat nicht das Recht, die Rechte und/oder Verpflichtungen aufgrund des Vertrags an Dritte zu verkaufen oder zu übertragen, wenn dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
16.2 andmore hat das Recht, seine Rechte aufgrund des Vertrags an Dritte zu übertragen. In dem notwendigen Umfang wirkt der Kunde unverzüglich mit, trifft solche Massnahmen und fertigt solche Dokumente aus, die notwendig und wünschenswert sind, damit die Übertragung der Rechte erfolgen kann.
17. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
17.1 Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen Schweizerischem Recht.
17.2 Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die aus dem Vertrag erwachsen oder damit in Verbindung stehen, werden zunächst ausschliesslich vom zuständigen Gericht in Bremgarten behandelt, unbeschadet des Rechts von andmore, sich an ein anderes zuständiges Gericht zu wenden.